Bildung Beratung Bethel
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Sonderrubrik Gewaltschutz

Gewaltschutz

GEWALTSCHUTZ

Fortbildungsangebot von Bildung & Beratung Bethel

Der § 37a Abs. 1 SGB IX sieht vor, dass Leistungserbringer geeignete maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen treffen.
B&BB bietet Ihnen ein umfassendes Fortbildungsangebot dazu an.

Die Grundlage bildet das Basismodul, welches als Einführung in das Thema Gewaltschutz dient.
Die Vertiefung findet darauf aubauend in den einzelnen Bausteinen statt, welche Sie nach Ihrem individuellen Bedarf zusammenstellen können.

Sprechen Sie uns an!
Ansprechpartnerin:
Jana Weduwen
Tel. 0521/144-4134
jana.weduwen@bethel.de

Kurse

Professioneller Umgang mit Konflikten, Bedrohung und Gewalt als Praxisanleitung

  • Status: 8 Plätze frei
  • Datum: Di. 14.05.2024
  • Uhrzeit: 09:00 - 17:00 Uhr
  • Anmeldeschluss: 30.04.2024
  • Ort: 33617 Bielefeld
189,00 €

Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

  • Status: 20 Plätze frei
  • Datum: Di. 17.09.2024
  • Uhrzeit: 08:30 - 16:30 Uhr
  • Anmeldeschluss: 20.08.2024
  • Ort: 33617 Bielefeld
165,00 €

„Achte auf mich!“ Prävention von und Umgang mit sexualisierter Gewalt

  • Status: 20 Plätze frei
  • Datum: Di. 05.11.2024
  • Uhrzeit: 08:30 - 16:30 Uhr
  • Anmeldeschluss: 08.10.2024
  • Ort: 33617 Bielefeld
165,00 €

Basismodul Gewaltschutz

  • Status: 83 Plätze frei
  • Datum: Mo. 01.01.2024 - Di. 31.12.2024
  • Uhrzeit: 00:00 - 23:59 Uhr
  • Anmeldeschluss: 31.12.2024
  • Ort: wird noch bekannt gegeben
20,00 €

"Gewalt braucht Schutz!" - Professioneller Umgang mit herausfordernden Verhalten

  • Datum: Di. 20.02.2024
  • Uhrzeit: 08:30 - 16:30 Uhr
  • Anmeldeschluss: 15.02.2024
  • Ort: 33617 Bielefeld
165,00 €


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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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