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Kursdetails

Qualifikation zur gFAB - eigenständige Prüfungsvorbereitung

Bitte senden Sie uns hierfür eine Bewerbung zu. Weitere Details können Sie der Ausschreibung entnehmen.

Kursnr. 24-PT194C
Beginn Mo., 01.01.2024
Ende Di., 31.12.2024
Uhrzeit 08:30 - 16:00 Uhr
Anmeldeschluss 31.12.2024
Dauer
Kursort wird noch bekannt gegeben
Gebühr 1650,00 €

Kursbeschreibung

Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung für Personen mit umfassenden fachlichen Vorkenntnissen und Zusatzqualifikationen sowie Erfahrungen im eigenständigen und selbstorganisierten Lernen – anerkannte Weiterbildung zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung


Basierend auf Ihren bisherigen Qualifikationen und Ihrer Berufserfahrung erweitern Sie Ihre berufliche Handlungsfähigkeit, nach einem personenzentrierten Ansatz Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen durchzuführen und ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.


Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in beruflicher Förderplanung, Teilhabeplanung und Arbeitsanleitung, mit denen Sie individuell, entlang des Wunsch- und Wahlrechts der Klienten/-innen und gemäß der Vorgabe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gemeinsam ihre berufliche Entwicklung planen und umsetzen. Sie wissen um die rechtlichen Grundlagen Ihres Handelns und denen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung und anderen Leistungsanbietern.


Zielgruppe dieser Qualifikation:

Voraussetzung ist Berufserfahrung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder bei anderen Leistungsanbietern, die im Bereich der beruflichen Bildung, in Arbeitsbereichen oder in der Förderung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind. Zudem sind Zusatzqualifikationen in Ihrem Arbeitsfeld sowie Erfahrungen in dem Verfassen von Projektberichten und selbstorganisiertem Lernen von Vorteil bzw. notwendig. Die Teilnehmenden trauen sich zu, Inhalte selbständig zu erarbeiten und zu vertiefen und sich weitgehend selbständig auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.


Voraussetzung zur Teilnahme ist die vorherige Durchführung unseres Assessment-Centers zur gFAB mit dem Ergebnis der Empfehlung zur eigenständigen Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung.


Sie erwerben und vertiefen Wissen – Können – Kennen zu:


  • personenzentrierter Arbeit mit Menschen mit Behinderung
  • Methoden der Förderplanung und Arbeitsanleitung
  • Planung und Begleitung eines individuellen Rehabilitationsverlaufs
  • der Berufs- und Persönlichkeitsförderung der Klienten/-innen
  • Kommunikations- und Beratungsansätzen
  • inhaltlicher und rechtlicher Zielsetzung und Grundlagen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung


Unsere Leistungen:


  • Einführung in Themen, Anforderungen und Curriculum zur Abschlussprüfung
  • Begleitung und Anleitung bei der Findung und Erarbeitung des Projektthemas unter Berücksichtigung des personenzentrierten Ansatzes
  • Bereitstellung von Quellen und Material zur Erarbeitung der prüfungsrelevanten Inhalte
  • Bereitstellung von Leitfragen zur Reflexion der erarbeiteten Inhalte entlang des personenzentrierten Ansatzes
  • Begleitung und Beratung bei der Vorbereitung auf die dreiteilige Abschlussprüfung
  • Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung
  • individuelles Zeitkontingent für Beratungen und individuelle Beratungszeit nach Vereinbarung


Zeitlicher Ablauf der Qualifikation und Abschlussprüfung:

Wir bieten Ihnen eine praxisorientierte Weiterbildung, die bundesweite Rechtsgrundlagen erfüllt.

Sie erwerben die Qualifikation über einen Zeitraum von ca. sechs Monaten (außerhalb der Schulferien NRW). Inhalte werden sowohl in Präsenz als auch digital vermittelt und erarbeitet.

Für die Teilnahme an den Terminen sind Sie von Ihren Einrichtungen freizustellen.

Als ergänzendes Arbeitsmittel wird eine Online-Lernplattform sowie eine Video-Meeting Plattform verwendet. Dafür sollten Sie ein geeignetes Endgerät mit Kamera und Mikrofon besitzen oder bei Bedarf von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen.


Die Abschlussprüfung zur gFAB gliedert sich in drei Teile:

  1. Durchführung eines praxisbezogenen, personenorientierten Projekts mit einem/r oder mehreren Klienten/-innen der eigenen Einrichtung einschließlich der Erstellung einer schriftlichen und benoteten Projektarbeit


  1. Teilnahme an einer schriftlichen und benoteten Aufsichtsprüfung (Klausur)


  1. Präsentation des personenorientierten Projekts vor einem Prüfungsausschuss unter Durchführung des Instituts Bildung & Beratung Bethel und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) mit anschließendem Fachgespräch


Die Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist erfolgreich abgeschlossen mit Bestehen aller drei Einzelprüfungen.


Mit Bestehen der Prüfung erwerben Sie zudem die Ausbilder/-inneneignung nach § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes.


Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Qualifikation:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und einer sich anschließenden mindestens zweijährigen, einschlägigen Berufspraxis


oder


  • eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis


oder


  • ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich anschließende mindestens zweijährige, einschlägige Berufspraxis


oder


  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis mit einer mindestens sechsmonatigen Berufspraxis in Aufgabenbereichen mit wesentlichen Bezügen zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung


Weitere Möglichkeiten der Prüfungszulassung unterliegen einer Einzelfallprüfung.


Grundsätzlich ist für die Teilnahme an der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ein bestehendes Arbeitsverhältnis innerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder bei einem anderen Anbieter notwendig.


Für diese Weiterbildung benötigen wir Bewerbungsunterlagen in Form von einem Lebenslauf und dem Nachweis über die Erfüllung der o.g. Zulassungsvoraussetzungen. Bitte senden Sie diese per E-Mail an patricia.essmann[@]bethel.de oder per Post an:


Bildung & Beratung Bethel

Nazarethweg 7

33617 Bielefeld


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke. Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine Vielzahl von Speisen anbieten.


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Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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