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Aufbaukurs für Frauenbeauftragte in Werkstätten und ihre Unterstützerin

Anmeldung auf Warteliste
Kursnr. 24-PB108A
Beginn Di., 17.09.2024
Ende Di., 19.11.2024
Uhrzeit 12:00 - 14:30 Uhr
Anmeldeschluss 31.07.2024
Dauer 4 Tage
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr Teilnahmegebühr + Verpflegung (inkl. MwSt): 586,10 €
Teilnahmegebühr + Übernachtung EZ (inkl. MwSt): 757,30 €
Teilnahmegebühr + Verpflegung (ohne MwSt): 570,00 €
Teilnahmegebühr + Übernachtung DZ (inkl. MwSt): 698,45 €

Kursbeschreibung

Sie sind Frauen-Beauftragte. Sie haben den Grundkurs gemacht und Erfahrungen als Frauen-Beauftragte. In dem Aufbau-Kurs lernen Sie noch mehr.


  • Die Arbeit als Frauen-Beauftragte bekannt machen: Wie geht das gut im Betrieb und außerhalb? Wie wecke ich Interesse?
  • Mit anderen Gremien gemeinsam arbeiten – z.B. mit dem Werkstatt-Rat, dem Nutzer-/-innenbeirat oder anderen Gremien. Wie gut ist diese gemeinsame Arbeit? Wie kann die gemeinsame Arbeit verbessert werden?
  • Umgang mit Gewalt gegen Frauen
  • Gute Gespräche führen


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke.

Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine

Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote

Hotel Lindenhof

Quellenhofweg 125, 33617 Bielefeld
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Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
17.09.2024
Uhrzeit
12:00 - 18:00 Uhr
Ort
Quellenhofweg 125, Stieghorst
Datum
18.09.2024
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Quellenhofweg 125, Stieghorst
Datum
18.11.2024
Uhrzeit
12:00 - 18:00 Uhr
Ort
Quellenhofweg 125, Brackwede
Datum
19.11.2024
Uhrzeit
09:00 - 14:30 Uhr
Ort
Quellenhofweg 125, Brackwede

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Stiftung Nazareth
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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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