Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

Vom richtigen Umgang mit Nähe und Distanz im Alltag in der Praxisanleitung

Anmeldung möglich ( 16 Plätze sind frei)
Kursnr. 24-BG280
Beginn Mo., 18.11.2024
Ende Mo., 18.11.2024
Uhrzeit 09:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 21.10.2024
Dauer 1 Tag
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 189,00 €

Kursbeschreibung

In der Pflege und der Praxisanleitung spielt die Frage nach dem richtigen Abstand eine große Rolle. Wie viel Nähe braucht ein guter Kontakt zwischen den Beteiligten? Wie viel Abstand ist für reflektiertes, professionelles Handeln notwendig? Was ist in der Arbeit mit Klienten/-innen für mich eine gesunde Distanz?

Im Seminar beschäftigen wir uns mit theoretischen Modellen zum Thema Nähe und Distanz, probieren die für uns richtige Distanz aus, überprüfen unsere Positionen und bestimmen sie gegebenenfalls neu.

Lernergebnisse: Die Teilnehmenden


       verstehen Modelle zum Thema Nähe und Distanz

       bestimmen ihre eigene Position hinsichtlich Nähe und Distanz

       übertragen diese in die Arbeit als Praxisanleitung


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke.

Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine

Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote

Tagungszentrum Bethel - Haus Nazareth (N5)

Nazarethweg 5, 33617 Bielefeld
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Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
18.11.2024
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
Nazarethweg 5, 1.04

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Stiftung Nazareth
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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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