Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

Pflegeprozess und Pflegediagnose im Anleitungsprozess

Anmeldung möglich ( 16 Plätze sind frei)
Kursnr. 24-BG279
Beginn Do., 12.09.2024
Ende Do., 12.09.2024
Uhrzeit 09:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 15.08.2024
Dauer 1 Tag
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 189,00 €

Kursbeschreibung

Das Pflegeberufegesetz stellt die prozessorientierte Pflege als Vorbehaltsaufgabe von Pflegekräften dar. Dazu gehört auch die Pflegeplanung. In dieser Fortbildung lernen Sie den Pflegeprozess in Anleitungssituationen bewusster darzustellen und sich mit Instrumenten wie der Pflegeplanung und Pflegediagnosen auseinanderzusetzen. Erfahren Sie, wie Pflegediagnosen in der Ausbildung genutzt werden und üben Sie das Formulieren anhand praktischer Beispiele. Entwickeln und fördern Sie gezielt die Kompetenzen zur prozessorientierten Pflege bei Auszubildenden, um die Qualität der pflegerischen Versorgung zu sichern.

Lernergebnisse: Die Teilnehmenden

       lernen, den Pflegeprozess in Anleitungssituationen bewusster darzustellen und somit einen systematischen und zielgerichteten Arbeitsablauf zu gewährleisten

       setzen sich intensiv mit Elementen des Pflegeprozesses wie der Pflegeplanung auseinander und erlangen ein fundiertes Verständnis über deren Bedeutung und Anwendung

       erfahren, wie Pflegediagnosen in der Ausbildung genutzt werden können


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke.

Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine

Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote

Tagungszentrum Bethel - Haus Nazareth (N7)

Nazarethweg 7, 33617 Bielefeld
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Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
12.09.2024
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
Nazarethweg 7, 007

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Stiftung Nazareth
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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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