Bildung Beratung Bethel
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Diakonie und Theologie

Diakonie und Theologie

THEOLOGIE UND DIAKONIE

Über Gott reden – und dabei die Welt nicht vergessen… indem Sie z.B. miteinander über Ihre persönlichen Werte sprechen oder sich dazu mit Fachleuten austauschen.
Gemeinsam mit der Ev. Bildungsstätte für Diakonie und Gemeinde bieten wir Ihnen hierzu in unterschiedlichen Formaten die Möglichkeit.

Bildung & Beratung Bethel und die Ev. Bildungsstätte für Diakonie und Gemeinde präsentieren:
PULSSCHLAG – Impulse für den diakonischen Alltag
Die Pulsschläge finden in der Regel an einem Nachmittag in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr statt. Zur Zeit oft in einem digitalen Format - aber auch als Präsenzveranstaltung.
Teilnahmebeiträge werden nicht erhoben.

Kurse

Basismodul "Ethik und Verantwortung" Online

  • Status: 12 Plätze frei
  • Datum: Do. 21.11.2024 - Sa. 23.11.2024
  • Uhrzeit: 13:00 - 13:00 Uhr
  • Anmeldeschluss: 24.10.2024
  • Ort: Online-Seminar
117,00 €

Pulsschlag: Diakonie an der Schöpfung – Balkone und Terrassen naturnah gestalten

  • Datum: Di. 16.04.2024
  • Uhrzeit: 16:00 - 18:00 Uhr
  • Anmeldeschluss: 02.04.2024
  • Ort: Online-Seminar
0,00 €

Basismodul "Spiritualität und Verkündigung" Bielefeld

  • Status: 14 Plätze frei
  • Datum: Do. 26.09.2024 - Sa. 28.09.2024
  • Uhrzeit: 13:00 - 13:00 Uhr
  • Anmeldeschluss: 29.08.2024
  • Ort: 33617 Bielefeld
117,00 €

Pulsschlag: Diakonie und Stasi in der DDR - Ein konkretes Beispiel

  • Datum: Do. 22.02.2024
  • Uhrzeit: 15:00 - 17:00 Uhr
  • Anmeldeschluss: 01.02.2024
  • Ort: 33617 Bielefeld
0,00 €


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Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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