Qualifikation zur gFAB - Assessmentcenter
| Kursnr. | 27-PT194 |
| Beginn | Di., 09.11.2027 |
| Ende | Di., 09.11.2027 |
| Uhrzeit | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Anmeldeschluss | 12.10.2027 |
| Dauer | 1 x vormittags |
| Kursort | 33617 Bielefeld |
| Gebühr | 420,00 € |
Kursbeschreibung
Assessment-Center zur Ermittlung des individuellen Vorbereitungs- und Unterstützungsbedarfs für die Abschlussprüfung zur gFAB
Auf Grundlage der Inhalte und curricularen Vorgaben der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung werden vorhandenes Wissen, bestehende Kompetenzen und individuelle Bedarfe der Teilnehmenden festgestellt. Ziel ist es, den für die Teilnehmenden individuell geeigneten Weg zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zu ermitteln
Zielgruppe:
Das Assessment-Center richtet sich an Personen mit umfassender Berufserfahrung und Fachwissen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder bei anderen Leistungsanbietern gemäß § 60 SGB IX. Es richtet sich insbesondere an Mitarbeitende, die im Bereich der beruflichen Bildung, in Arbeitsbereichen oder in der Förderung und Begleitung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind.
Zusätzliche Qualifikationen im Arbeitsfeld sowie Erfahrungen im Verfassen von Projektberichten und in der Durchführung von Projektpräsentationen sind von Vorteil.
Ablauf des dreiteiligen Assessment-Centers:
Erster Teil: Testverfahren
Im ersten Teil erfolgt eine individuelle Bedarfserhebung in Form eines Testverfahrens auf Grundlage der curricularen Vorgaben der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Dieses umfasst 90 Minuten und findet im Tagungszentrum Bethel statt.
Zweiter Teil: Individuelles Beratungsgespräch
Im zweiten Teil findet ein individuelles Beratungsgespräch mit einer Kursleitung der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung statt. Dabei werden die Ergebnisse des Testverfahrens besprochen und die Inhalte und Anforderungen der Abschlussprüfung vertieft betrachtet. Ziel des Gesprächs ist es, einen Überblick über die Inhalte und Anforderungen der Qualifikation zu gewinnen und den individuell geeigneten Weg zur Abschlussprüfung zur gFAB einzuschätzen.
Dritter Teil: Gemeinsames Beratungsgespräch mit dem Teilnehmenden, der Kursleitung und dem Arbeitgeber
Zum Abschluss des Verfahrens findet ein gemeinsames Gespräch mit dem Teilnehmenden, der Kursleitung und dem Arbeitgeber statt. Dabei werden die Ergebnisse des vorangegangenen Beratungsgesprächs vorgestellt und gemeinsam besprochen. Zudem werden die möglichen Wege zur Abschlussprüfung erläutert und hinsichtlich ihrer jeweiligen Anforderungen und Rahmenbedingungen beraten.
Im Anschluss kann gemeinsam entschieden werden, welcher der drei folgenden Wege zur Abschlussprüfung zur gFAB für die teilnehmende Person geeignet ist:
1. Individuelle Prüfungsvorbereitung durch Einzelberatung:
Anforderungen an die Teilnehmenden
- überwiegend selbstständige Erarbeitung der Inhalte
- eigenverantwortliche Prüfungsvorbereitung
Unsere Leistungen
- gezielte Beratungsgespräche, orientiert an individuellen Bedarfen
- Beratung hinsichtlich der Prüfungsleistungen
- Korrektur der Prüfungsleistungen
- Organisation der Abschlussprüfung
2. Einjährige, verkürzte gFAB:
Anforderungen an die Teilnehmenden
- aktive Teilnahme an den Kurswochen
- selbständige Vertiefung der Inhalte
- eigenverantwortliche Prüfungsvorbereitung
Unsere Leistungen
- 7 Kurswochen zu den Schwerpunkten Personenzentrierung, BTHG/SGB IX, Arbeitsmethoden, Berufliche Bildung und Teilhabe, Kommunikation und Krankheitsbilder
- Korrektur der Prüfungsleistungen
- Organisation der Abschlussprüfung
3. Zweijährige gFAB:
Anforderungen an die Teilnehmenden
- aktive Teilnahme an den Kursen
- eigenverantwortliche Prüfungsvorbereitung
- Reflexion des Lernstandes und individuellen Bedarfs
Unsere Leistungen
- 14 Kurswochen, orientiert an den curricularen Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung
- Korrektur der Prüfungsleistungen
- Probeklausur
- unbenotete „Probeprojektarbeit“
- individuelle Beratung in begrenztem Umfang
- Organisation der Abschlussprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zu der Qualifikation zur gFAB:
- Ausbildungsabschluss: Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis.
- Einzelfallprüfung: Darüber hinausgehende Zulassungen unterliegen einer Einzelfallprüfung.
- Bestehendes Arbeitsverhältnis: Grundsätzlich ist für die Teilnahme an der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ein bestehendes Arbeitsverhältnis innerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder bei einem anderen Leistungsanbieter (nach § 60 SGBIX) notwendig, da andernfalls kein regelmäßiger Zugang zum Personenkreis von Menschen mit Behinderung im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet ist. Dies ist insbesondere für die Durchführung des praxisbezogenen Projekts erforderlich.
Weitere Angebote
- Qualifikation zur gFAB - einjährig (PT194B)
- Qualifikation zur gFAB (PT194A)
- Qualifikation zur gFAB - eigenständige Prüfungsvorbereitung (PT194C)
- Qualifikation zur gFAB - Assessmentcenter (PT194)





