Bildung Beratung Bethel
Warenkorb

 

 

 


Kursdetails

Ich kann doch was tun – Umgang mit sexualisierter Gewalt in Kitas

Anmeldung möglich (20 Plätze sind frei)
Kursnr. 27-PT021
Dauer 1 Tag
Gebühr Gebühr auf Anfrage.

Kursbeschreibung

Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder


Sexualisierte Gewalt gegen Kinder geschieht jeden Tag. Dabei werden gesellschaftliche Normen, Werte und Regeln sowie fachliche Standards verletzt. Sexualisierte Gewalt basiert auf dem Missbrauch von Macht und Machtpositionen, sie verletzt die seelische und körperliche Integrität von Kindern. Kindertagesstätten spielen im Schutz und in der Förderung des Wohlergehens von Kindern eine entscheidende Rolle. Die Prävention sexualisierter Gewalt ist dabei ein zentrales Thema, um Kinder vor Übergriffen zu schützen und ihnen ein sicheres Umfeld zu bieten. Die Intervention unterstützt Fachkräfte im Umgang mit diesem schweren und schwierigen Thema.


Unsere praxisorientierte Fortbildung vermittelt Fachkräften in Kitas fundiertes Wissen und konkrete Handlungskompetenzen, um Anzeichen von sexualisierter Gewalt frühzeitig zu erkennen, angemessen zu reagieren und präventive Maßnahmen in den Kita-Alltag zu integrieren.


Dieses Angebot bieten wir auf Anfrage an. Setzen Sie sich gerne dazu mit uns in Verbindung oder nutzen den Button "Inhouse-Anfrage stellen".


Weitere Angebote

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.


Kurs teilen:


Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2026 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Button Kursletter