Bildung Beratung Bethel
Warenkorb

 

 

 


Kursdetails

Führen ohne Weisungsbefugnis (Follow-Up-Seminar für Absolvent/-innen des Basis-Kurses)

Anmeldung möglich (10 Plätze sind frei)
Kursnr. 27-FB160
Beginn Mo., 06.09.2027
Ende Di., 07.09.2027
Uhrzeit 09:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 26.07.2027
Dauer 2 Tage
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 445,00 €

Kursbeschreibung

Das Seminar richtet sich an Personen, die bereits das Seminar „Führen ohne Weisungsbefugnis“ besucht haben.


Aufbauend auf der Basis-Fortbildung bietet sich in diesem Follow-up-Seminar die Gelegenheit, das erworbene Wissen zu vertiefen und eine noch bessere Handlungssicherheit bei der lateralen Führung zu bekommen.

Die Herausforderung, die in dieser Art der Führung liegt, erfordert besonderes Fingerspitzengefühl und eine besondere Fähigkeit, Menschen mit dem richtigen Maß an Wertschätzung und Lenkung zu bewegen.

Auch die nach dem ersten Seminar neu aufgekommenen Praxisfragen können in diesem Seminar bearbeitet und beantwortet werden.


Inhalte:

  • Sammlung der Praxisfragen der Teilnehmenden
  • Professionelle Kommunikation
  • Rollenklarheit herstellen bei der lateralen Führung
  • Konfliktmanagement
  • Feedback und Kritikgespräche
  • Input, Coaching und Fallberatung zu den individuellen Fragestellungen der Teilnehmenden


Führungskompetenzen:

  • Personalführungskompetenz
  • Fachliche Führungskompetenz
  • Förderkompetenz
  • Inklusive Beziehungskompetenz
  • Kommunikationskompetenz
  • Selbstführungskompetenz


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke. Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote


Kurs teilen:


Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2026 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Button Kursletter