Bildung Beratung Bethel
Warenkorb



 

Kursdetails

Kinaesthetics in der Praxisanleitung – Kompetent begleiten und fördern

Anmeldung möglich (20 Plätze sind frei)
Kursnr. 27-BG280
Beginn Mi., 17.03.2027
Ende Mi., 17.03.2027
Uhrzeit 09:00 - 16:30 Uhr
Anmeldeschluss 17.02.2027
Dauer 1 Tag
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 189,00 €

Kursbeschreibung

Im Mittelpunkt steht die Anwendung von Kinaesthetics, um die Bewegungs- und Lernprozesse der Lernenden optimal zu fördern und eine ressourcenorientierte Betreuung zu gewährleisten.


Inhalte:

  • Grundlagen und Prinzipien von Kinaesthetics
  • Anwendung von Kinaesthetics in der Praxisanleitung
  • Kommunikation und Beziehungsgestaltung mit Lernenden
  • Praktische Übungen zur Bewegungsförderung und -steuerung
  • Reflexion der eigenen Haltung und Rolle als Praxisanleitung



Zielgruppe: Diese Fortbildung richtet sich an Praxisanleitende sowie alle, die ihre Fähigkeiten in der Begleitung und Unterstützung von Lernenden im Pflegebereich vertiefen möchten.


Die Teilnehmenden

  • wenden die Prinzipien von Kinaesthetics in der Praxisanleitung an
  • begleiten Lernende ressourcenorientiert bei Bewegungs- und Pflegeprozessen
  • reflektieren Haltung und Kommunikation im Lernprozess bewusst
  • unterstützen und verbessern gezielt die Bewegungsförderung der Lernenden


Berufspädagogische Pflichtschulungen für Praxisanleitende (§4 PflAPrV)

Unsere Fortbildungsangebote im Themenfeld Praxisanleitung erfüllen je 8 Stunden der Fortbildungsverpflichtung für Praxisanleiter/-innen gemäß §4 der PflAPrV.


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke. Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote


Kurs teilen:


Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2026 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Button Kursletter