Bildung Beratung Bethel
Warenkorb

 

 

 


Kursdetails

Kognitive und emotionale Entwicklung bei Intelligenzminderung

Anmeldung möglich (19 Plätze sind frei)
Kursnr. 26-PT239
Beginn Fr., 12.06.2026
Ende Fr., 12.06.2026
Uhrzeit 08:30 - 16:30 Uhr
Anmeldeschluss 15.05.2026
Dauer 1 Tag
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 175,00 €

Kursbeschreibung

Wie alt ist Paul?


In diesem Seminar widmen wir uns der kognitiven und emotionalen Entwicklung von Menschen mit Intelligenzminderung. Anhand des fiktiven Beispiels von Paul, einem jungen Mann mit besonderen Bedürfnissen, werden wir die verschiedenen Entwicklungsphasen und -aspekte beleuchten. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die individuellen Lebensrealitäten und Herausforderungen dieser Personengruppe zu entwickeln.


Inhalte werden sein:

  • Grundlagen der kognitiven Entwicklung bei Menschen mit Intelligenzminderung
  • Emotionale Entwicklung und deren Einfluss auf das soziale Verhalten
  • Fallbeispiele und praktische Übungen zur Förderung der kognitiven und emotionalen Fähigkeiten
  • Austausch über Erfahrungen und Herausforderungen im Umgang mit Menschen wie Paul


Das Seminar richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Sozialarbeit, die sich mit der Thematik der Intelligenzminderung auseinandersetzen möchten.


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke. Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote


Kurs teilen:


Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2024 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Button Kursletter