Bildung Beratung Bethel
Warenkorb

 

 

 


Kursdetails

Empower-my-WfbM: berufliche Teilhabeplanung personenzentriert begleiten

Anmeldung möglich (10 Plätze sind frei)
Kursnr. 26-PT195
Beginn Mo., 22.06.2026
Ende Di., 23.06.2026
Uhrzeit 08:30 - 16:30 Uhr
Anmeldeschluss 25.05.2026
Dauer 2 Tage
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 350,00 €

Kursbeschreibung

Begleiten Sie die Teilhabe in der WfbM personenzentriert und gemäß den Anforderungen!

Unsere praxisnahe Fortbildung vermittelt Ihnen das notwendige Know-how zur Bedarfsermittlung und -fortschreibung in der personenzentrierten Teilhabeplanung in WfbM.


Das Gesamtplanverfahren ist ein zentraler Baustein der beruflichen Teilhabe, da es die Grundlage für individuelle Assistenz schafft. Die stetig verändernden Anforderungen an die Teilhabeplanung stellen Fachkräfte in der WfbM vor neue Herausforderungen.


Unsere Fortbildung unterstützt Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Wir vermitteln praxisnahes Know-how für Ihre Aufgaben im Gesamtplanverfahren – von der Bedarfsfortschreibung bis zur Wirkungskontrolle der Leistungen. Die Fortbildung kombiniert aktuelle theoretische Grundlagen nach sozialrechtlichen Standards mit interaktiven Methoden, praxisnahen Fallbeispielen und lebendigen Gruppendiskussionen.


Im Mittelpunkt steht die personenzentrierte Teilhabeplanung, die individuelle Hilfebedarfe, Ressourcen, Wünsche und Zielvorstellungen abbildet. Die Partizipation durch die aktive Einbindung der Leistungsberechtigten ist zentral. Der Zusammenhang des Gesamtplanverfahrens wird mit der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit für Behinderung und Gesundheit (ICF) und dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW in Einklang gebracht.


Während der Fortbildung werden die Schritte des Gesamtplanverfahrens – vom BEI_NRW-Gespräch über die Zielplanung und Umsetzung bis zur Bedarfsfortschreibung – besprochen. Auch die Verantwortlichkeiten der Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigten sowie die Bedeutung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden thematisiert.


Unsere Fortbildung rüstet Sie mit einem umfassenden Methodenkoffer aus, um personenzentrierte Gesamtplanverfahren in der WfbM umzusetzen. Wir vermitteln Ihnen das Konzept der SMARTen Ziel- und Maßnahmenplanung sowie Methoden zur Bedarfs- und Ressourcenermittlung. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine personenzentrierte Haltung, die den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Klienten gerecht wird.


Zielgruppe:

Diese Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in der WfbM, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der beruflichen Teilhabeplanung erweitern möchten. Die Inhalte sind für Berufseinsteiger/-innen und langjährige Fachkräfte geeignet.



Lernergebnisse:

  • Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen (u. a. BTHG und ICF, BEI_NRW)
  • Methoden der Bedarfsermittlung und Ressourcenanalyse
  • SMARTe Ziel- und Maßnahmenformulierung
  • Evaluation und Anpassung des Gesamtplanverfahrens
  • Methoden zur Einbindung der Klienten und Klientinnen
  • Verständnis der Verantwortlichkeiten von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten
  • Entwicklung einer personenzentrierten Haltung


Diese Fortbildung bietet qualitativ hochwertige Bildung und praxisnahe Fallberatung.


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke. Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote


Kurs teilen:


Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2024 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Button Kursletter