Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

Packen wir es an – Grundkurs für den Werkstatt-Rat

Anmeldung möglich (16 Plätze sind frei)
Kursnr. 26-PB106
Beginn Mi., 18.03.2026
Ende Fr., 20.03.2026
Uhrzeit 11:00 - 13:00 Uhr
Anmeldeschluss 18.02.2026
Dauer 3 Tage
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr Teilnahmegebühr + Verpflegung (inkl. MwSt): 460,00 €
Teilnahmegebühr + Übernachtung DZ (inkl. MwSt): 590,00 €
Teilnahmegebühr + Übernachtung EZ (inkl. MwSt): 660,00 €
Teilnahmegebühr + Verpflegung (exkl. MwSt): 445,00 €

Kursbeschreibung

Sie sind in den Werkstatt-Rat gewählt worden? Sie möchten sich fit machen für die neuen Aufgaben? Dann sind Sie hier richtig!

Wir erarbeiten mit Ihnen die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit im Werkstatt-Rat. Das üben wir: So können Sie sich gut für die Rechte Ihrer Kollegen und Kolleginnen einsetzen. Und wir besprechen: So kann eine gute Zusammenarbeit mit der Werkstatt-Leitung aussehen.


Lern-Ergebnisse:


  • Sie kennen die Gesetze: die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung oder die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung
  • Sie kennen Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Werkstatt-Rates
  • Sie wissen den Unterschied zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung
  • Sie haben erste Erfahrungen in Gesprächs-Führung


Online Nachtreffen: Am 21. April von 9:00 Uhr – 11:00 Uhr laden wir Sie zu einem Nachtreffen im Internet ein. Wir reden über ihre Erfahrungen mit den neuen Kenntnissen.


Weitere Angebote

Hotel Lindenhof

Quellenhofweg 125, 33617 Bielefeld
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Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
18.03.2026
Uhrzeit
11:00 - 17:30 Uhr
Ort
Quellenhofweg 125, Brackwede
Datum
19.03.2026
Uhrzeit
09:15 - 17:30 Uhr
Ort
Quellenhofweg 125, Brackwede
Datum
20.03.2026
Uhrzeit
09:15 - 13:00 Uhr
Ort
Quellenhofweg 125, Brackwede

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Stiftung Nazareth
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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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