Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

"Stadträte, Polizisten, Richter - wir kommen!“

Anmeldung möglich (10 Plätze sind frei)
Kursnr. 26-KP2667
Beginn Di., 17.11.2026
Ende Mi., 02.12.2026
Uhrzeit 09:00 - 12:15 Uhr
Anmeldeschluss 30.10.2026
Dauer 6 Tage
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr kostenlos

Kursbeschreibung

Dieses Kursangebot findet im Rahmen des Kursprogramms "Durchblick" statt und richtet sich nur an Beschäftigte von proWerk.


Stadträte, Polizisten, Richter - Was sind Aufgaben dieser wichtigen Einrichtungen? Was wissen wir darüber? Welche Ideen, Erfahrungen, Kritik und Fragen haben wir?

Wir besuchen Rathaus, Polizeistation und Amtsgericht. Wir treffen Stadtrat, Polizisten und Richter und sprechen mit ihnen im Austausch.


Weitere Angebote

Werkstatt Quellenhof

Quellenhofweg 27, 33617 Bielefeld
in Google Maps öffnen
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
17.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Quellenhofweg 27, Q27 Kleiner Konferenzraum
Datum
18.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Quellenhofweg 27, Q27 Kleiner Konferenzraum
Datum
24.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Quellenhofweg 27, Q27 Kleiner Konferenzraum
Datum
25.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Quellenhofweg 27, Q27 Kleiner Konferenzraum
Datum
01.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Quellenhofweg 27, Q27 Kleiner Konferenzraum
Datum
02.12.2026
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Quellenhofweg 27, Q27 Kleiner Konferenzraum

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Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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