Bildung Beratung Bethel
Warenkorb

 

 

 


Kursdetails

Unterweisung: Hygiene bei Lebensmitteln

Anmeldung möglich (100 Plätze sind frei)
Kursnr. 26-DB514
Dauer ca. 30 Minuten
Gebühr 23,80 € inkl. MwSt.

Kursbeschreibung

Nutzen und Ziel
Sie lernen die wichtigsten Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln kennen. Das Modul vermittelt, wie Sie Kontaminationen vermeiden, Lebensmittel sicher lagern und verarbeiten und damit die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern schützen. Ziel ist es, hygienisches Arbeiten zuverlässig umzusetzen und Lebensmittelinfektionen vorzubeugen.


Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Mitarbeitende, die in Küche, Hauswirtschaft oder anderen Bereichen mit Lebensmitteln arbeiten, sowie an alle, die grundlegende Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene erwerben oder auffrischen möchten.


Lernziele

  • Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und zentralen Prinzipien der Lebensmittelhygiene.
  • Sie wissen, wie Kreuzkontaminationen vermieden werden.
  • Sie können Lebensmittel korrekt lagern, verarbeiten und entsorgen.
  • Sie setzen Hygienemaßnahmen im Arbeitsalltag sicher und konsequent um.


Online-Selbstlernkurs – Der Kurs wird über die Lernplattform Moodle Workplace durchgeführt. Sie erhalten einen Zugang nach Ihrer Anmeldung.

Nach dem erfolgreichen Abschluss wird Ihnen auf der Lernplattform eine Teilnahmebescheinigung zur Verfügung gestellt. Diese ist 1 Jahr als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden gültig.


Weitere Angebote


Kurs teilen:


Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2024 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Button Kursletter