Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

Unternehmensweit schulen – Pflichtunterweisungen für Ihre gesamte Organisation

Kursnr. 26-DB504
Dauer nach Bedarf
Gebühr Angebot auf Anfrage.

Kursbeschreibung

Sie erhalten einen eigenen, mandantenfähigen Bereich auf unserer Lernplattform, in dem wir alle Pflichtschulungen und Unterweisungen für Ihre gesamte Belegschaft zentral bereitstellen. Wir übernehmen die Einrichtung der Organisationsstruktur, die Nutzerverwaltung, die technische Betreuung sowie das Reporting. Ziel ist es, Ihnen eine unkomplizierte, rechtssichere und effiziente Lösung für die Durchführung aller Unterweisungen anzubieten – ohne dass einzelne Mitarbeitende separat angemeldet werden müssen.

Weitere digitale Schulungen zu Fachthemen können problemlos hinzugefügt werden.
Gibt es darüber hinaus Themen, die Sie digital schulen möchten? Kein Problem, wir entwickeln Ihr digitales Lernpaket. Weiter Informationen dazu unter: (Link zum anderen Angebot)



Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die ihre gesamten Mitarbeitenden und Führungskräfte systematisch und effizient in Pflichtschulungen, Unterweisungen oder Fachthemen schulen möchten.


Lernziele

  • Sie können alle Pflichtunterweisungen zentral für Ihre gesamte Belegschaft organisieren.
  • Sie erhalten einen vollständigen Überblick über den Schulungsstand dank integriertem Berichtswesen.
  • Sie entlasten interne Ressourcen durch die vollständige Übernahme von Nutzeradministration und technischer Betreuung.
  • Sie stellen sicher, dass Mitarbeitende und Führungskräfte rechtssicher geschult sind.

Weitere Angebote

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.

Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozenten verfügbar.


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Stiftung Nazareth
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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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