Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

Individuelle Selbstlernkurse – entwickelt nach Ihrem Bedarf

Kursnr. 26-DB503
Dauer nach Bedarf
Gebühr Angebot auf Anfrage.

Kursbeschreibung

Sie erhalten von uns ein maßgeschneidertes, digitales Lernpaket zu einem Thema Ihrer Wahl. Wir entwickeln den Kurs inhaltlich und didaktisch, setzen ihn als SCORM-kompatible Datei um und stellen ihn Ihnen zur Integration in Ihr Lernmanagementsystem zur Verfügung. Digitales Lernen ermöglicht zeit- und ortsunabhängiges Lernen, einheitliche Wissensvermittlung und eine einfache Erfolgskontrolle. Ziel ist es, Ihre individuellen Lerninhalte effizient und professionell aufzubereiten, damit Ihre Mitarbeitenden sie jederzeit nutzen kann.

Suchen Sie ebenfalls noch nach einem geeigneten Lernmanagementsystem (LMS), über das Sie Ihre Mitarbeitenden schulen wollen, schauen Sie hier: (Link zum Angebot)


Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die eigene Themen oder spezifische Inhalte als digitalen Selbstlernkurs für ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte umsetzen möchten.


Lernziele

  • Sie erhalten ein didaktisch aufbereitetes Lernpaket, das passgenau auf Ihre Themen und Zielgruppen abgestimmt ist.
  • Sie können den Kurs in Ihrem Lernmanagementsystem bereitstellen und jederzeit aktualisieren.
  • Sie schaffen eine einheitliche Wissensbasis und fördern selbstgesteuertes Lernen in Ihrer Organisation.
  • Sie nutzen die Vorteile von digitalem Lernen: Flexibilität, Skalierbarkeit und transparente Lernergebnisse.

Weitere Angebote

Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.

Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozenten verfügbar.


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Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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