Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

Praxisanleitung in der Gruppe gestalten

Anmeldung möglich (20 Plätze sind frei)
Kursnr. 26-BG276
Beginn Di., 05.05.2026
Ende Di., 05.05.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:30 Uhr
Anmeldeschluss 07.04.2026
Dauer 1 Tag
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 189,00 €

Kursbeschreibung

Häufig sind mehrere Auszubildende mit unterschiedlichen Kompetenzen an gleicher Stelle eingesetzt. Dies stellt Praxisanleitende vor große Herausforderungen. In diesem Seminar werden Ideen entwickelt, wie Anleitungen in kleinen Gruppen gestaltet werden können. Dazu werden Konzepte wie das Peer-Tutoring und das wechselseitige Lehren und Lernen betrachtet und auf Einsetzbarkeit getestet.


Zielgruppe:

Praxisanleitende


Lernergebnisse: Die Teilnehmenden


  • setzen sich mit einem Modell zur kooperativen Lernform auseinander
  • entwickeln Ideen für den eigenen Arbeitsbereich
  • planen Maßnahmen zur Umsetzung


Berufspädagogische Pflichtschulungen für Praxisanleitende (§4 PflAPrV)

Unsere Fortbildungsangebote im Themenfeld Praxisanleitung erfüllen je 8 Stunden der Fortbildungsverpflichtung für Praxisanleiter/-innen gemäß §4 der PflAPrV.


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke. Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote

Tagungszentrum Bethel - Haus Nazareth (N7)

Nazarethweg 7, 33617 Bielefeld
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Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
05.05.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Nazarethweg 7, Festsaal I (E.01)

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Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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