Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

Teilhabeplanung (PerSEH) in Aktion

Anmeldung möglich ( 16 Plätze sind frei)
Kursnr. 25-PT228
Beginn Mi., 24.09.2025
Ende Do., 25.09.2025
Uhrzeit 11:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 27.08.2025
Dauer 2 Tage
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 380,00 €

Kursbeschreibung

Fortbildung zur erfolgreichen Unterstützungsplanung mit Menschen mit Beeinträchtigungen


Bei der Unterstützungsplanung mit Menschen mit Beeinträchtigungen stehen wir oft vor der Herausforderung, wie wir komplexe Themen angehen können, insbesondere wenn die Person kaum oder nicht sprachfähig ist, bürokratische Sprache nicht versteht oder Schwierigkeiten hat, in den Dialog zu treten.


In unserer zweitägigen Fortbildung möchten wir Ihnen helfen, diese Herausforderungen zu meistern.


  • Sie werden sich in erster Linie mit Methoden der Zielfindung auseinandersetzen,
  • den Unterschied zwischen Wirkung und Wirksamkeit erfahren
  • und herausfinden, was für den Menschen wichtig ist.
  • Außerdem werden Sie lernen, wie Sie Menschen mit Beeinträchtigungen die ICF näherbringen können
  • und wie Wirkungskontrolle erlebbar gemacht werden kann


Die Fortbildung bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Fragen aus der Praxis zu diskutieren, von den Erfahrungen anderer Teilnehmer zu profitieren und neue Ansätze für Ihre Arbeit zu entwickeln.


Wir freuen uns darauf, Sie bei dieser Fortbildung begrüßen zu dürfen und gemeinsam an Lösungen für eine bessere Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu arbeiten.


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke. Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote


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Stiftung Nazareth
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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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