Qualifikation zur gFAB - Assessmentcenter
| Kursnr. | 25-PT194 |
| Beginn | Di., 04.11.2025 |
| Ende | Di., 04.11.2025 |
| Uhrzeit | 09:00 - 11:30 Uhr |
| Anmeldeschluss | 30.10.2025 |
| Dauer | 1 x vormittags |
| Kursort | 33617 Bielefeld |
| Gebühr | 420,00 € |
Kursbeschreibung
Assessment-Center zur Ermittlung des individuellen Bedarfes an Vorbereitung und Unterstützung zur Abschlussprüfung der Qualifikation zur gFAB.
Basierend auf den Inhalten und curricularen Vorgaben der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung werden bei den Teilnehmenden bereits vorhandenes Wissen und bestehende Kompetenzen sowie Bedarfe ermittelt. Ziel ist es, den für die Teilnehmenden individuell geeigneten Weg zur Abschlussprüfung zur Fachkraft herauszufinden.
Zielgruppe:
Personen mit umfassender Berufserfahrung und Fachwissen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder bei anderen Leistungsanbietern, die im Bereich der beruflichen Bildung, in Arbeitsbereichen oder in der Förderung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind. Erfahrungen im Verfassen von Projektarbeiten und dem Halten von Präsentationen sowie ein selbständiges Lernverhalten sind von Vorteil.
Ablauf des dreiteiligen Assessment-Centers:
Erster Teil: Testverfahren
Wir bieten eine individuelle Bedarfserhebung in Form eines Testverfahrens zu den curricularen Vorgaben der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung an. Dieses umfasst 90 Minuten und findet im Tagungszentrum Bethel statt.
Zweiter Teil: Beratungsgespräch mit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin
Im zweiten Schritt findet ein individuelles Beratungsgespräch mit einer Kursleitung der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung statt, um die Ergebnisse des Testverfahrens zu besprechen und vertiefend auf die Inhalte der Abschlussprüfung einzugehen. Ziel des Gespräches ist, einen Überblick über die Inhalte und Anforderungen der Qualifikation zu gewinnen und den individuellen Weg zur Abschlussprüfung zur Fachkraft einschätzen zu können.
Dritter Teil: Beratungsgespräch mit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und dem/der Arbeitgeber/in
Als Abschluss des Verfahrens findet ein gemeinsames Gespräch zwischen den Teilnehmenden, der Kursleitung und Arbeitgeber/-innen statt. In diesem Gespräch sollen die Ergebnisse des vorangegangenen Beratungsgespräches gemeinsam vorgestellt werden, um Ihrem/r Arbeitgeber/-in einen Überblick zu verschaffen und die möglichen Formate zur Abschlussprüfung vorzustellen und zu beraten.
Im Anschluss kann die Entscheidung für einen dieser drei Wege zur Abschlussprüfung zur gFAB fallen:
1. Individuelle Prüfungsvorbereitung durch Einzelberatung:
Anforderung Teilnehmende
- überwiegend selbständige Erarbeitung der Inhalte
- eigenverantwortliche Prüfungsvorbereitung
Unsere Leistungen
- gezielte Beratungsgespräche, orientiert an individuellen Bedarfen
- Beratung hinsichtlich der Prüfungsleistungen
- Korrektur der Prüfungsleistungen
- Organisation der Abschlussprüfung
2. Einjährige, verkürzte gFAB zur Prüfungsvorbereitung:
Anforderung Teilnehmende
- aktive Teilnahme an den Kurswochen
- selbständige Vertiefung der Inhalte
- eigenverantwortliche Prüfungsvorbereitung
Unsere Leistungen
- 6 Kurswochen zu den Schwerpunkten Personenzentrierung, BTHG/SGB IX, Arbeitsmethoden, Berufliche Bildung und Teilhabe, Kommunikation und Krankheitsbilder
- Korrektur der Prüfungsleistungen
- Organisation der Abschlussprüfung
3. Zweijährige gFAB:
Anforderung Teilnehmende
- aktive Teilnahme an den Kursen
- Prüfungsvorbereitung
- Reflexion des Lernstandes und Bedarfs
Unsere Leistungen
- 14 Kurswochen, orientiert an den curricularen Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung
- Korrektur der Prüfungsleistungen
- Probeklausur
- unbenotete „Probeprojektarbeit“
- (begrenzte) individuelle Beratung
- Organisation der Abschlussprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Qualifikation:
- Ausbildungsabschluss: eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und einer sich anschließenden mindestens zweijährigen, einschlägigen Berufspraxis.
- Einzelfallprüfung: Darüberhinausgehende Zulassungen unterliegen einer Einzelfallprüfung.
- Bestehendes Arbeitsverhältnis: Grundsätzlich ist für die Teilnahme an der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ein bestehendes Arbeitsverhältnis innerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder bei einem anderen Anbieter notwendig, da andernfalls kein regelmäßiger Zugang zum Personenkreis von Menschen mit Behinderung im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet ist. Dieses ist etwa für die Durchführung des praxisbezogenen Projekts zwingend notwendig.




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