Bildung Beratung Bethel
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Kursdetails

Fallstricke in der Beurteilung von Auszubildenden

Anmeldung möglich ( 14 Plätze sind frei)
Kursnr. 25-BG272
Beginn Do., 30.10.2025
Ende Do., 30.10.2025
Uhrzeit 09:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss 02.10.2025
Dauer 1 Tag
Kursort Onlineseminar
Gebühr 189,00 €

Kursbeschreibung

Die Entwicklung und Einschätzung von Kompetenzen von angehenden Pflegefachkräften ist ein zentraler Punkt des Pflegeberufegesetzes. Diese Forderung spiegelt sich auch in der Gestaltung von Beurteilungen wider. Praxisanleitende sind in diesem Verfahren intensiv eingebunden.

In dieser Veranstaltung lernen Sie die veränderten Anforderungen, welche durch das Pflegeberufegesetz an die Praxisanleitenden gestellt werden, kennen. Fallstricke und Herausforderungen in der Beurteilung werden reflektiert und bearbeitet.

Inhaltlich geht es neben den Grundsätzen der Kompetenzorientierung, um die Aufgaben der Praxisanleitenden in diesem Prozess, Bezugsnormen, typische Beurteilungsfehler und verschiedene Möglichkeiten der Beurteilung.


Zielgruppe:


Praxisanleitende


Lernergebnisse: Die Teilnehmenden

  • reflektieren eigene Beurteilungserfahrungen (passiv & aktiv)
  • setzen sich mit den gesetzlichen Vorgaben zur Beurteilung von Auszubildenden auseinander
  • erarbeiten typische Beurteilungsfehler und deren Auswege
  • diskutieren Vor- und Nachteile der kompetenzorientierten Bewertung


Berufspädagogische Pflichtschulungen für Praxisanleitende (§4 PFLAPrV)

Unsere Fortbildungsangebote Praxisanleitungen erfüllen je 8 Stunden der Fortbildungsverpflichtung für Praxisanleiter/-innen gemäß §4 der PflAPrV.


Weitere Angebote

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Uhrzeit
Ort
Datum
30.10.2025
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
Videokonferenzsystem, Webex

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Stiftung Nazareth
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33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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