Bildung Beratung Bethel
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Unterweisung: Hygiene bei Lebensmitteln

  • Status: 100 Plätze frei
  • Online-Selbstlernkurs
  • Dauer: ca. 30 Minuten
23,80 €

Unterweisung: Infektionsschutzgesetz

  • Status: 100 Plätze frei
  • Online-Selbstlernkurs
  • Dauer: ca. 15 Minuten
11,90 €

Unterweisung: Leitern und Tritte

  • Status: 100 Plätze frei
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  • Dauer: ca. 15 Minuten
11,90 €

Unterweisung: Organisation „Erste Hilfe“

  • Status: 100 Plätze frei
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11,90 €

Unterweisung: Sichere Arbeitsschuhe

  • Status: 100 Plätze frei
  • Online-Selbstlernkurs
  • Dauer: ca. 15 Minuten
11,90 €

Unterweisung: Toner, Drucker und Kopierer

  • Status: 100 Plätze frei
  • Online-Selbstlernkurs
  • Dauer: ca. 15 Minuten
11,90 €

Unterweisung: Verhalten im Brandfall

  • Status: 100 Plätze frei
  • Online-Selbstlernkurs
  • Dauer: ca. 20 Minuten
17,85 €

Epilepsie im Kindes- und Jugendalter

    Dieses Angebot wird auf Anfrage angeboten.
  • Datum: Do. 01.01.2026 - Do. 31.12.2026
  • Anmeldeschluss: 31.12.2026
  • Ort: wird noch bekannt gegeben
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Praxiswissen ICF für die Eingliederungshilfe

  • Angebot für Teams und Gruppen auf Anfrage.
  • Dauer: 1 Tag
Gebühr auf Anfrage.

Praxisworkshop Unterstützte Kommunikation

  • Angebot für Teams und Gruppen auf Anfrage.
  • Dauer: 1 Tag
Gebühr auf Anfrage.

Forensische Nachsorge in der Eingliederungshilfe

  • Angebot für Teams und Gruppen auf Anfrage.
  • Dauer: 1 Tag
Gebühr auf Anfrage.

Gewaltschutz - Basismodul

  • Status: 98 Plätze frei
  • Online-Selbstlernkurs
  • Dauer: ca. 30 Minuten
23,80 €

Freiheitsentziehung - Vertiefungsmodul

  • Status: 100 Plätze frei
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  • Dauer: ca. 60 Minuten
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33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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