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Kursdetails

One-Minute-Wonder in der Praxisanleitung – Wissen auf den Punkt gebracht

Anmeldung möglich (20 Plätze sind frei)
Kursnr. 26-BG274
Beginn Do., 16.04.2026
Ende Do., 16.04.2026
Uhrzeit 09:00 - 16:30 Uhr
Anmeldeschluss 19.03.2026
Dauer 1 Tag
Kursort 33617 Bielefeld
Gebühr 189,00 €

Kursbeschreibung

One-Minute-Wonder („Einminuten-Fortbildungen“) gelten als moderne und effektive Methode, um Auszubildenden Sachverhalte kurz und prägnant zu verdeutlichen. Diese können im Rahmen von Praxisanleitungen flexibel eingesetzt werden. Ob als Methode zur inhaltlichen Vorbereitung einer Anleitungssituation oder für die Durchführung von Reflexionsgesprächen – dem Einsatz dieser kreativen Methode sind kaum Grenzen gesetzt.


Im Workshop werden wir gemeinsam Ideen entwickeln, für welche Themenbereiche One-Minute-Wonders eingesetzt werden können. Zudem werden wir anhand verschiedener Beispiele eigene One-Minute-Wonder erstellen, welche direkt in der Praxis eingesetzt werden können.


Zielgruppe:


Praxisanleitende


Lernergebnisse: Die Teilnehmenden


  • erkennen One-Minute-Wonder als moderne und effektive Möglichkeit, Auszubildenden Sachverhalte kurz und prägnant zu vermitteln
  • erlangen die Fähigkeit, One-Minute-Wonder im Rahmen von Praxisanleitungen flexibel einzusetzen
  • erstellen eigene One-Minute-Wonder, die direkt in der Praxis eingesetzt werden können


Berufspädagogische Pflichtschulungen für Praxisanleitende (§4 PflAPrV)

Unsere Fortbildungsangebote im Themenfeld Praxisanleitung erfüllen je 8 Stunden der Fortbildungsverpflichtung für Praxisanleiter/-innen gemäß §4 der PflAPrV.


Die Teilnahme an unseren Seminaren beinhaltet eine umfassende Betreuung sowie Tagungsgetränke. Für Verpflegung während der Pausen verweisen wir gerne auf nahegelegene Optionen wie Bäckereien, Kantinen, Imbisse oder Supermärkte, die eine Vielzahl von Speisen anbieten.


Weitere Angebote


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Stiftung Nazareth
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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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