Bildung Beratung Bethel
Warenkorb

 

 

 


Kursdetails

Online Modul - Freiheitsentziehung

Anmeldung möglich (96 Plätze sind frei)
Kursnr. 25-PT182
Beginn Mi., 01.01.2025
Ende Mi., 31.12.2025
Uhrzeit 00:00 - 23:59 Uhr
Anmeldeschluss 31.12.2025
Dauer ca. 60 Minuten
Kursort digital
Gebühr 29,75 € inkl. MwSt.

Kursbeschreibung

Der Art. 2 II GG besagt:

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Jede Freiheitsentziehung hat im Einklang mit dem Gesetz zu erfolgen. Das Vorliegen einer Behinderung darf in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigen.


Wie diese gesetzlichen Grundlagen mit Freiheitsentziehung im Zusammenhang mit Ihren Aufgaben stehen und was dies für Ihre tägliche Arbeit bedeutet erfahren Sie in diesem Online-Modul.

Praktische Beispiele aus dem beruflichen Alltag vermitteln anschaulich die Notwendigkeit einer Sensibilisierung, um rechtskonform handeln zu können.


Zielgruppe dieses Moduls sind alle Mitarbeitenden in Sozialen Arbeitsfeldern der Eingliederungshilfe, Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kliniken und beruflichen Rehabilitation.


Beim Online Modul handelt es sich um ein E-Learning-Angebot, in dem die Teilnehmenden selbstständig die Grundlagen zum Thema Freiheitsentziehung bearbeiten. An welchem Ort und zu welcher Zeit Sie das Basismodul durchführen entscheiden Sie dabei selbst. Die Onlineschulung benötigt einen Zeitaufwand von ca. 60 Minuten.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns einen Zugang zu Moodle-Workplace um die Lerneinheit absolvieren zu können. Der Zugang ist 6 Monate gültig.


Weitere Angebote


Kurs teilen:


Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2024 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Button Kursletter